Mittwoch, 8. Juli 2015

Gesundheit am Arbeitsplatz – Die Bedeutung wächst

Eine umfassende Gesundheit und demzufolge das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist nicht nur für einen persönlich eine wichtige Voraussetzung, sondern auch eine Grundvoraussetzung für die Beschäftigungsfähigkeit. Die umfängliche Gesundheit am Arbeitsplatz besteht aus vorwiegend drei Themenfeldern, welche sich jedoch gegenseitig ergänzen:
  1. Technischer, Medizinischer und Sozialer Arbeitsschutz
  2. Erhalt und Förderung der Gesundheit (Betriebliche Gesundheitsförderung – BGF)
  3. Erhalt oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bis zum altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

Dass ein Arbeitsgeber sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter einsetzen muss und welche Grundpflichten zu erfüllen sind, ist in entsprechenden Rechtsvorschriften (§ 3 Arbeitsschutzgesetz) geregelt. Um die Produktivität der Mitarbeiter zu fördern, ist es sinnvoll eine nachhaltige und damit langfristig angelegte Prävention zu betreiben. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Arbeitsschutzes kann das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebern und Beschäftigten in einem Unternehmen gestärkt werden. Neuste Studien zeigen, dass zum Beispiel Stress bei vielen Menschen zu einer psychischen Belastung führt. Es kann sogar sein, dass dieser Stress zu einer psychischen Erkrankung führt und somit sich die Fehlzeiten der Arbeitsnehmer erhöhen oder sogar ein frühzeitiger Einstieg in das Rentenalter bedingt wird. Rund zehn Prozent aller Fehltage gehen auf Erkrankungen der Psyche zurück.

Die Förderung der Gesundheit bringt enorme Vorteile nicht nur für die Beschäftigten mit sich, sondern auch für die Arbeitgeber. Hierzu zählen zum Beispiel die Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle sowie die Imageaufwertung des Unternehmens und der damit verbundenen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Vorteile für die Beschäftigten liegen unteranderem in der Reduzierung der Arztbesuche, in der allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken und im Erhalt der eigenen Leistungsfähigkeit.


Abschließend kann man festhalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens beiträgt. Möchten auch Sie sich über gesundheitsfördernde Maßnahmen in Ihrem Unternehmen informieren, dann sprechen Sie uns an:




Quellen:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/gesundheit-am-arbeitsplatz.html;jsessionid=497C171498631B7EA27938F6BD9C44A2

http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/seelische-gesundheit/gesundheit-und-wohlbefinden-am-arbeitsplatz.html

http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/vorteile.html

Mittwoch, 1. Juli 2015

Die psychische Gefährdungsbeurteilung – gesetzliche Vorschrift liegt vor

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Somit verpflichtet dieses Gesetz jeden Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Durch den § 5 des ArbSchG wird vorgegeben, dass jedes Unternehmen die mit der Arbeit des Beschäftigten verbundenen  Gefährdungen zu ermitteln. Aus dieser Erhebung sollen anschließend Maßnahmen, welche für den Arbeitsschutz notwendig sind, ermittelt und erfolgreich durchgeführt werden. Im § 5 Abs. 3 des ArbSchG werden möglichen Faktoren benannt, die eine Gefährdung herbeiführen können.
Hierzu zählen u. a.:
  • Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Die Gestaltung, die Auswahl und der Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie der Umgang damit
  • Die Gestaltung von Arbeits- und fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
  • Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  •  Psychische Belastungen bei der Arbeit


Nachfolgend soll sich nun auf die psychischen Belastungen beschränkt werden und auf deren Basis die psychische Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagement vorgestellt werden.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat das frühzeitige Erkennen und Ermitteln von Gefährdungen auf der Arbeit zum Ziel. Dies erfolgt in einem dreistufigen, systematischen Prozess, in dem die Arbeitsbedingungen beurteilt und aus den Ergebnissen individuelle, folgerichtige Maßnahmen zur Reduktion der Risiken eingeleitet, umgesetzt und im Nachgang auf die Wirksamkeit kontrolliert werden.



In der Planungsphase werden zunächst alle Vorbereitungen getroffen. Dabei müssen inhaltliche sowie zeitliche Faktoren des gesamten Prozesses berücksichtigt werden. Hierzu zählen folgende Punkte: 
  • Bildung einer Steuerungsgruppe
  • Festlegung von Verantwortungen
  • Zeitliche Planung der Analyse
  • Inhaltliche Planung der Analyse, Festlegung der Pilotbereiche
  • Planung der Kommunikation
  • Information der Mitarbeiter

In der sich anschließenden Phase, die Analyse, kommen verschiedene Tools zum Einsatz, die die psychische Belastung im Unternehmen ermitteln. Aus diesen können im späteren Verlauf gezielte Maßnahmen abgeleitet werden. Folgende Tools können dabei angewendet werden:
  • Einsatz eines Fragebogens zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
  • Feinanalyse nach Bedarf in ausgewählten Bereichen
  •  Information der Mitarbeiter

Wie bereits erwähnt, können aus der durchgeführten Analyse bereits gezielte Maßnahmen entwickelt werden. Durch sie sollen die Risiken der psychischen Gefährdung minimiert oder sogar vermieden werden. Somit kann diese Phase mit folgenden Punkten durchgeführt werden:
  • Ergebnisdarstellung
  • Risikobewertung, Zielsetzung und Festlegung der Handlungsfelder
  •  Weiterentwicklung von Maßnahmen in der Steuerungsgruppe
  • Information der Mitarbeiter
  • Umsetzung der Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
In der hier vorliegenden Form handelt es sich um eine Kurzdarstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung von insa Gesundheitsmanagent. Haben Sie somit Fragen zu einzelnen Punkten oder konnten wir bereits Ihr  Interesse wecken, dann sprechen Sie uns an:





Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/BJNR124610996.html

http://www.arbeitgeber.de/www%5Carbeitgeber.nsf/res/FC7D5576759C81A9C1257BEF002BD59E/$file/BDA-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf